Wegfall der bKV-Freigrenze: Endlich Klarheit!

Welche Chancen entstehen aus dieser aktuellen Festlegung der steuerlichen „Richtlinien“ für die betriebliche Krankenversicherung? Zusammengefasst lauten diese so:

– Eine eindeutige und klare Darstellung der steuerlichen Behandlung im Sinne aller Beteiligten,

– keine Diskussion über eine Sachbezugsgrenze in Höhe von 44 Euro, dadurch eine davon unbeeinflusste sinnvolle und bedarfsgerechte Absicherungs- und Beitragsgestaltung des Unternehmens – das Produkt steht im Vordergrund,

– keine Diskussion über bereits vorhandene Sachbezüge und deren notwendige „Streichung“ gegen den Willen des Arbeitnehmers,

– keine Überschreitung der Sachbezugsgrenze durch die Addition von vorhandenen Sachbezügen und der bKV Beiträge mit der kostenintensiven Folge, dass der gesamte Sachbezug Lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig wird,

– Konzentration auf die Darstellung und den Verkauf der vielfältigen Vorteile der bKV für den Unternehmer und deren Arbeitnehmer wie Mitarbeitermotivation, -bindung, -gewinnung, Lohnerhöhung mit Mehrwert, Senkung der Krankheitstage und dadurch Kostenreduzierung, Gesunderhaltung, Ertragssteigerung, und soziale Kompetenz.

Der PKV-Verband, die Versicherungsunternehmen und auch mittelständische Unternehmen werden nun verstärkt Lobbyarbeit zugunsten der bKV betreiben, damit die betriebliche Krankenversicherung entsprechend ihrer Wertigkeit und vielfältigen positiven Einflussfaktoren einen eigenen steuerlichen „Freibetrag“ eingeräumt bekommen.

Oliver Pering ist Geschäftsführer der Deutschen Servicegesellschaft für betriebliche Krankenversicherung (DSGbKV) mit Sitz in Karlsruhe. Die im Sommer 2012 gegründete Gesellschaft sieht sich als neutraler Dienstleister und Bindeglied zwischen freien Vertriebsunternehmen und Maklern sowie Versicherungsgesellschaften.

Foto: DSGbKV

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