BCA: „BfV hat gesetzliche Vorgaben eingehalten“

Die für die BfV tätigen Berater verfügten daher über ein breites und vor allem aktuelles Beratungs-Know-How. Darüber hinaus prüfe die BfV die Qualifikation der Berater in der praktischen Anwendung durch regelmäßige Vor-Ort-Besuche der Abteilung Compliance, des Wirtschaftsprüfers und der internen Revision. „Sämtliche unter dem Haftungsdach der BfV tätigen Berater unterliegen unabhängig von ihrer Haftungsdach-Stufe traditionell einer engen Kontrolle durch die BfV in Bezug auf die anleger- und anlagegerechte Beratung im Einzelfall“, so Lang und Ulbricht.

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Zitate aus dem Zusammenhang gerissen

Im Artikel verweist die Wirtschaftswoche auf einen Artikel des BfV-Generalbevollmächtigten Jörg Strobel aus dem August 2012, in dem er Vermittlern einen Anschluss an ein Haftungsdach „noch zu den derzeit gültigen Qualifikationsvoraussetzungen“ empfehle. Laut Wirtschaftswoche habe Strobel Vermittler mit der Botschaft unter das Haftungsdach gelockt,  sie entkämen so den strengen Regeln des neuen Gesetzes.

In ihrer Stellungnahme argumentiert die BCA, dass Strobels Zitate aus dem Artikel „Neue Qualitätsstandards“ im Magazin Kurs 8/2012 von der Wirtschaftswoche aus Zusammenhang gerissen und sinnentstellend wiedergegeben wurden. So betone Strobel am Ende des Artikels, dass Vermittlern beim Haftungsdach der BCA mit Weiterbildungen angeboten würden, mit denen sie „Grund-Qualifikationsanforderungen und Sachkunde ‚von der Pike auf‘ erwerben“ könnten. Das entkräfte den Vorwurf der Wirtschaftswoche. (jb)

 

Foto: BCA

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