Schenken statt vererben: Steuerersparnis mit Risiken

„Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein.“ So lautet ein bekanntes Zitat des britischen Schauspielers und Schriftstellers Peter Ustinov. Getreu diesem Motto kann es für viele Vermögensinhaber tatsächlich Sinn machen, das Erbe ganz oder teilweise schon zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel oder andere Begünstigte zu übertragen. Sei es aus steuerlichen Gründen oder vielleicht auch nur, um Streit unter den späteren Erben zu verhindern.

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann Erben helfen, Geld zu sparen.

„Wer den Familienfrieden und das hart erarbeitete Vermögen bewahren will, sollte sich frühzeitig und sorgfältig mit seiner Nachlassplanung auseinandersetzen“, empfiehlt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Professionelle Unterstützung bieten Estate Planner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Certified Foundation and Estate Planner. Sie helfen bei der Entwicklung einer bedarfsorientierten Strategie und nennen beispielsweise Vor- und Nachteile einer möglichen Schenkung. Estate Planning ist also eine reine Beratungsdienstleistung, welche die Organisation und Strukturierung von Vermögensübergängen zwischen Generationen zum Inhalt hat.

„Den Erben helfen, bares Geld zu sparen“

„Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an seine Nachkommen überträgt, statt es nach seinem Tod zu vererben, hilft den potenziellen Erben bares Geld zu sparen“, erläutert Tilmes. Denn der Gesetzgeber räume großzügige Freibeträge ein. Und diese Freibeträge könnten alle zehn Jahre genutzt werden. So kann bei einer entsprechend frühzeitigen Planung einiges zusammenkommen.

Hat beispielsweise ein vermögendes Ehepaar zwei Kinder, so können sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei übertragen – das macht zusammen immerhin 1,6 Millionen Euro. Und diese steuerfreien Schenkungen können sie dann alle zehn Jahre wiederholen. Und dabei müssen es nicht nur Geld- oder Wertpapiervermögen sein, sondern auch Immobilien oder Unternehmensanteile fallen hierunter. „Das Beispiel zeigt: Mit einer langfristigen Planung lassen sich auch große Vermögen steuergünstig übertragen“, so Tilmes.

Eigene Altersvorsorge nicht außer Acht lassen

So vorteilhaft Schenkungen auch sein mögen, sie sollten trotzdem wohlüberlegt und auf den gesamtfamiliären Kontext abgestimmt sein. Schließlich gilt es, auch an die eigene Vorsorge zu denken. Eine großzügige Liquiditätsrechnung sowie die Bildung von Reservebudgets für Krankheits- und Pflegefälle im Alter sind essentiell. „Der Vermögensinhaber sollte bei der Nachlassplanung nie die eigene finanzielle Absicherung im Alter aus dem Blick verlieren und aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Vermögensübertragungen vornehmen“, empfiehlt Tilmes.

Seite zwei: Nachlassplanung an Gesetzeslage anpassen

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