Der Pflege-Engpass rückt näher – welche Finanzierung ist gerecht?

Streichung der Hinterbliebenenrente:

So stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Kürzung der Witwen/r-Rente sozial, gerecht und zeitgemäß ist. Könnte sie nicht zumindest im Pflegefall wegfallen?  Aktuell kürzt der Staat die Rente und im gleichen Maß steigt der Elternunterhalt, den die Angehörigen zahlen müssen. Das betrifft nur die Bezieher der gesetzlichen Hinterbliebenenrente, nicht Beamte, nicht Bezieher anderer Rentenleistungen.

Voller Beitrag zur Pflegeversicherung als Rentner:

Wer in der Krankenkasse der Rentner (KVdR) ist, zahlt den hälftigen Beitrag zur Krankenkasse und den ganzen Beitrag für die Pflegeversicherung. Das gilt, obwohl die Höhe der Rente immer niedriger ausfällt, viele Anspruch auf Grundsicherung haben und sogar im Pflegefall weitergezahlt werden.

Finanzierung durch Versicherung bedeutet Umverteilung auf Reiche:

Deutschland hat sich für das Modell Versicherung und Schweden für das Modell Steuern entschieden. Bei der Versicherung zahlen alle Gehalts- und Rentenempfänger ein und haben später einen Anspruch auf Leistungen. Bei der Steuer werden Wohlhabende stärker als die Mittelschicht herangezogen und ein Leistungsanspruch besteht nicht. Manche sprechen daher von einer Umverteilung, da Reiche (über Vermögen oder Einkommen definiert) hierzulande aus dem Sozialsystem Leistungen erhalten ohne irgendeine Überprüfung der Notwendigkeit (wie bei Hinterbliebenenversorgung, bei der bereits bei rund 800 Euro monatlicher Einnahme die Kürzung beginnt).

Neuer Pflegefreibetrag für Wohlhabende:

Wer jemanden pflegt und anschließend erbt, dem wird ein zusätzlicher Pflegefreibetrag auf die Erbschaftsteuer von 20.000 Euro zugestanden. Seit letzten Jahr billigt der Gesetzgeber diesen zusätzlichen Freibetrag auch pflegenden Kindern zu. Bis auf den Ehepartner kommt damit jeder in den Genuss dieser Ersparnis. Doch um Steuern zu sparen, muss Vermögen geerbt werden. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. Nur wer mehr erbt, erhält das staatliche Geschenk. Bei Vermögenden macht dies eine Ersparnis bis zu    Euro aus.

Seite drei: Weitere Fakten

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