Weihnachtsgeschenk vom Finanzamt: Fünf Spar-Tipps zum Jahresende

Spartipp Nr. 4: Altersvorsorge und Versicherungen prüfen
Wer über die Betriebsausgaben Steuern sparen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass er erst mehrere Euro ausgeben muss, bevor er bei der Steuer überhaupt etwas einspart. Gerade Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige können ihre Steuerlast auch an anderer Stelle senken. Über die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln sie den Gewinn. Die Einkommenssteuer wiederum errechnet sich erst am Ende der Einkommenssteuererklärung. Darin enthalten sind auch Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, Altersvorsorge und finanzieller Aufwand für abhängige Personen, also zum Beispiel Unterhaltszahlungen für eigene Kinder, die aber beim anderen Elternteil leben.

Wer über Steuern sparen am Jahresende nachdenkt, sollte sich also auch nochmal mit dem Finanz- und Versicherungsberater zusammensetzen. Hierbei gilt es dann zu prüfen, ob der Versicherungsschutz und die Altersvorsorge noch angemessen sind oder ob eventuell langfristig mehr investiert werden kann bzw. sogar sollte. Häufig ergeben sich dabei günstigere Konditionen bei gleicher Versicherungsleistung. Regelmäßig nachzufragen, statt alles jahrelang laufen zu lassen, lohnt sich also in den meisten Fällen.

Spartipp Nr. 5: Vorsteuerabzug für Dezember oder IV. Quartal rechtzeitig erledigen
Umsatzsteuerpflichtige und somit vorsteuerabzugsberechtigteUnternehmenzahlen beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer, welche sie im Rahmen des Erwerbs von Waren oder Dienstleistungen an das Finanzamt abführen. Dieses Geld kann dann im Zuge des Vorsteuerabzugsspäter in der Umsatzsteuer- und Einkommenssteuererklärungvom Finanzamt zurückverlangt werden. Wichtig hierbei: Die Umsatzsteuer ist immer zum 10. des Folgemonats quartalsweise fällig. Mit einer Dauerfristverlängerung sogar erst einen Monat später. Unternehmer tun hier also gut daran, die Umsatzsteuervoranmeldung regelmäßig und pünktlich an das Finanzamt zu übermitteln.

Foto: Shutterstock

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