Vererben der Riester-Rente: Was zu beachten ist

Szenario 2: Tod in der Rentenphase
Stirbt der Versicherte nach Beginn seiner Altersrente, endet die Rentenzahlung sofort – es sei denn, es wurde eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit vereinbart.

Bei einer Rentengarantiezeit von beispielsweise zehn Jahren wird die Rente des Versicherten  mindestens zehn Jahre lang ausgezahlt. Verstirbt der Versicherte innerhalb der Garantiezeit, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die vom Versicherten benannte Person weitergezahlt. Dabei geht aber grundsätzlich die gewährte staatliche Förderung verloren.

Der Ausweg: Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben dann erhalten, wenn die ausstehenden Renten oder das verbleibende Riester-Kapital auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten oder des Lebenspartners übertragen werden. Eine förderunschädliche Übertragung auf den Riester-Vertag eines Kindes ist jedoch nicht möglich.

Übrigens müssen Ehegatten oder Lebenspartner die staatliche Förderung auch dann nicht zurückzahlen, wenn sie selbst nicht förderberechtigt sind. Solange sie selbst nicht förderberechtigt sind, erhalten sie allerdings keine Förderung für weitere Beiträge, die sie in ihren Riester-Vertrag einzahlen. (fm)

Quelle: GDV

Foto: Shutterstock

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