Terminsache! Hausverwalter benötigen Gewerbeerlaubnis

Folgende Unterlagen zum Beispiel müssen mit dem Antrag laut IVD eingereicht werden:

Auskunft zum Personaldokument (Personalausweis oder Pass)
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis) − nicht älter als drei Monate (www.fuehrungszeugnis.bund.de)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR-Auszug) − nicht älter als drei Monate (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Uebersicht_node.html)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichtes (https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php)
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichtes (online anzufordern unter www.vollstreckungsportal.de)
Auszug aus dem Handelsregister oder bei Gründung Kopie des Gesellschaftsvertrages (www.handelsregister.de)
Bescheinigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter mit einer Mindestversicherungssumme für Vermögenschäden von mindestens 500.000 Euro

Antrag jetzt, Dokumente später

„Es genügt zur Fristwahrung, den Antrag bei der Behörde zu stellen. Allerdings sollten alle Dokumente rasch nachgereicht werden. Anderenfalls besteht durchaus die Gefahr, dass der Antrag mangels Prüfbarkeit abgelehnt und ein Bußgeld wegen fehlender Erlaubnis festgesetzt wird“, erklärt Jugan.

Foto: Shutterstock

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