6 Reform-Vorschläge für Wohn-Riester

1.  Verzinsung für die nachgelagerte Besteuerung fair berechnen
Die Wohn-Riester-Förderung muss – analog zu klassischen Geld-Riester-Produkten – grundsätzlich erst bei Rentenbeginn versteuert werden. Die Steuerhöhe wird mithilfe eines Wohnförderkontos berechnet, auf dem alle geförderten Beträge grundsätzlich bis zur Rente gesammelt und verzinst werden. Die in 2008 festgelegte jährliche Verzinsung des Wohnförderkontos mit zwei Prozent ist für die Kunden angesichts des niedrigen Zinsumfelds schon lange nicht mehr nachvollziehbar. Insbesondere für junge Familien baut sich in dem langen Zeitraum bis zur Rente hierdurch eine unverhältnismäßig hohe Steuerlast auf.
▶ Verzinsung marktgerecht auf 0,5 Prozent absenken!

2. Auch energetische Modernisierungen mit Riester fördern
Nicht zuletzt, um die in der Politik festgelegten Klimaziele zu erreichen, ist die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern: Denn auf sie entfallen rund 40 Prozent des deutschen Energieverbrauchs und 30 Prozent der Treibhausgase. Die altersgerechte Sanierung ist bereits heute mit Riester förderfähig, die energetische Modernisierung hingegen nicht. Und das, obwohl beim Neubau bereits bestimmte Energiestandards gefördert werden. Diese Ungleichbehandlung ist abzuschaffen.
▶ Auch Energetische Modernisierungen mit Riester fördern!

3.  Weniger Bürokratie wagen
Das aktuelle Zulagenverfahren erfordert einen hohen administrativen Aufwand – für Anbieter ebenso wie für staatliche Stellen. Drastische Vereinfachungen erleichtern allen Förderberechtigten den Zugang zum Wohn-Riester.
▶ Beantragung und Zulagenverfahren drastisch vereinfachen!

4.  Riester-Förderung für alle öffnen – insbesondere für Selbstständige
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht bereits die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige vor. Wir meinen, die Riester-Förderung sollte neben den Selbstständigen auch für weitere Personengruppen geöffnet werden. Mit der Öffnung der Riester-Förderung entfällt zudem die aufwendige Differenzierung zwischen unmittelbar und mittelbar Förderberechtigte.
▶ Riester für weitere Personen – insbesondere für Selbstständige und freiwillig Pflichtversicherte – öffnen!

5. Inflation bei Förderhöchstbetrag ausgleichen
Der förderfähige Höchstbetrag liegt seit 2008 unverändert bei 2.100 Euro. Der Förderhöchstbetrag sollte – unter Berücksichtigung der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze – auf 3.200 Euro erhöht werden. Dies verhindert die schleichende Absenkung der Förderung und setzt wichtige Sparanreize für die Menschen.
▶ Förderhöchstbetrag auf 3.200 Euro erhöhen!

6.  Kinderzulage auf 300 Euro vereinheitlichen
Die unterschiedliche Förderung von Kindern in Abhängigkeit vom Geburtsjahr ist überholt. Kinder, die seit dem 1.1.2008 geboren wurden, erhalten 300 Euro. Früher geborene Kinder erhalten nur 185 Euro.
▶ Für jedes förderfähige Kind – unabhängig vom Geburtsjahr – Zulage auf 300 Euro vereinheitlichen!

Foto: LBS, Shutterstock
 

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments