Was bei Finanzgeschäften mit der Blockchain zu beachten ist

Neue Techniken gehen mit Chancen und Risiken, aber auch mit rechtlichen Unsicherheiten einher. Die Blockchain-Technologie erfordert ein besonderes Augenmerk, da sie viele angestammte Prozesse auf den Kopf stellt. Bislang wird die neue Technik nahezu vollständig im Rahmen bestehender Gesetze geprüft und bewertet. Noch fehlt es zum Teil an passenden gesetzlichen Regelungen. Dies gilt in besonderem Maße für die streng regulierte Finanzbranche, die durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften gekennzeichnet ist.

Es drohen Konflikte insbesondere mit dem Aufsichtsrecht, aber beispielsweise auch mit dem Vertragsrecht, Verbraucherschutz oder dem Datenschutz. Anbieter sollten frühzeitig juristischen Rat einholen, um rechtssicher zu agieren und teure Haftungsfälle zu vermeiden. So gewinnen Anbieter auch für ihre Kunden mehr Klarheit und schaffen die Grundlage für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung.

Der maßgebliche Rechtsrahmen ist nicht statisch, sondern entwickelt sich dynamisch. Aktuell sind verschiedene Gesetzesvorhaben in der Diskussion oder Umsetzung. Eine große Tragweite haben die europäischen Regeln zur Geldwäscheprävention, die in Kürze in nationales Recht umgesetzt werden. Sie führen dazu, dass auch Kryptowerte zu den Finanzinstrumenten zählen und das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung eingestuft wird. Die gesetzlichen Neuregelungen sehen keine Trennung von regulierten Bankgeschäften und der Aufbewahrung von Krypotwerten vor. Die Folge: Ab 1. Januar 2020 dürfen auch Geldhäuser Bitcoin und Co. anbieten, wovon viele Akteure schnell Gebrauch machen werden. Das neue Geschäftsfeld ist indes nicht frei von Risiken und erfordert eine gründliche Vorbereitung.

Auch seitens der Anleger ist Vorsicht gefragt. Sie sollten vor einem Investment in Kryptowährungen sehr genau prüfen, wem sie das Geld zur Verfügung stellen. Das gilt nicht zuletzt auch für Unternehmen, die sich etwa im Rahmen eines Security Token Offerings Kapital beschaffen wollen. Wer als Anbieter alle rechtlichen Fragen vorausschauend und systematisch regelt, kann auch kritische Kunden überzeugen. 

Im Visier der BaFin

Aufsichtsrechtlich ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Blockchain-Technologie zuständig. Der Einsatz der neuen Technik ist nicht per se erlaubnispflichtig. Doch hängt die aufsichtsrechtliche Beurteilung von dem Anwendungsfall und den angebotenen Leistungen ab.

Potenzielle Anbieter sollten unbedingt im Vorfeld rechtlichen Rat einholen, um die aufsichtsrechtlichen Vorgaben ihrer Aktivitäten zu prüfen und bewerten zu lassen. Ein vorschneller Start neuer Geschäftsaktivitäten kann zu erheblichen Problemen führen. Wird ein erlaubnispflichtiges Geschäft ohne Genehmigung betrieben, kann die BaFin empfindliche Bußgelder verhängen oder die sofortige Geschäftsabwicklung anordnen. Obendrein drohen den Betreibern strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

Noch entscheidet die BaFin weitgehend auf Basis der bestehenden Gesetze. Dies wird sich mit den gesetzlichen Neuerungen und der fortschreitenden Rechtsprechung verändern. Tendenziell werden immer mehr Aktivitäten eine Erlaubnis erfordern. Insofern ist eine vorausschauende rechtliche Prüfung unabdingbar, um einen verlässlichen Rahmen für die weitere Geschäftsentwicklung zu setzen.

Seite drei: Tücken im Vertragsrecht

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