USt-Kampf noch nicht gewonnen

Obwohl die Umsatzsteuer auf Provisionen, die zum 1. Januar 2006 eingeführt werden sollte, zunächst bis auf weiteres ausgesetzt ist, sollte sich die Branche nicht zurücklehnen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Länderfinanzministerien und aus dem BMF soll die Angelegenheit zunächst grundsätzlich prüfen. ?Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben?, warnt Claus Quahl, Vorstandsvorsitzender der SRQ FinanzPartner AG in Berlin. Der Ausgang dieser Prüfung sei noch längst nicht abzusehen. Daher dürfe die Branche auch nicht nachlassen, Politiker und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass die Umsatzsteuer auf Fondsvermittlung gegen geltendes EU-Recht verstößt und in anderen EU-Staaten nicht erhoben wird.

Die SRQ FinanzPartner AG wandte sich bereits im Frühjahr an die Europäische Kommission mit der Forderung, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, weil die Erhebung der Umsatzsteuer auf die Fondsvermittlung gegen europäisches Recht verstößt.
„Die Widersprüchlichkeit der ursprünglich beabsichtigten Steuer wird allein schon an folgendem Sachverhalt deutlich: Ein Vermittler, der direkt an eine Investmentgesellschaft angebunden ist, bleibt umsatzsteuerfrei. So bald der gleiche Vermittler die Fonds jedoch über einen Vertrieb oder einen Maklerpool bezieht, sollte sein Geschäft umsatzsteuerpflichtig werden“, stellt der SRQ-Vorstandsvorsitzende fest. Dies habe mit transparenter und sachlich begründeter Besteuerung nichts mehr zu tun.?
Besonders ärgerlich: Mehrere Finanzämter hätten laut Angaben der SRQ trotz der bislang umstrittenen Rechtslage von Unternehmen bereits die Umsatzsteuer auf Fondsvermittlung verlangt.

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