AfW veröffentlicht Einwände

Der Arbeitgeberverband der Finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V., Berlin, fordert eine Reihe wichtiger Nachbesserungen bei der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht. Der neue Entwurf des BMWi soll diese Woche im Kabinett verabschiedet werden (cash-online berichtete).

Dazu gehört unter anderem die im VVG vorgesehene Regelung, dass der Vermittler den Versicherungsnehmer bei Verzicht auf eine schriftliche Dokumentation darauf hinzuweisen hat, dass dies möglicherweise nachteilige Auswirkungen auf eigene Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler hat. ?Derartiges wäre ein Novum im Deutschen Recht und somit eine Diskriminierung gegenüber anderen Berufsgruppen“, heißt es in der AfW-Erklärung.

Zudem seien die geforderten Beratungs- und Dokumentationspflichten sind laut AfW nicht praktizierbar: Es sei nicht möglich, die Wünsche und Bedürfnisse nach einer Deckung aus dem Grad der angebotenen Versicherung abzuleiten, wenn diese zu jenem Zeitpunkt noch nicht bekannt sein kann, da die Beratung ja erst zu einem entsprechenden Vorschlag führen soll.

Der AfW kritisiert auch die mit fünf Jahren zu kurze Nachhaftung, die der Gesetzgeber als Minimum für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorsieht und fordert daher, dass die Einstandspflicht der Berufshaftpflichtversicherung in ihrer Nachhaftung auf die Dauer der Haftung des Versicherungsvermittlers ausgedehnt wird, wie dies etwa bei Rechtsanwälten und Notaren der Fall ist.

Die komplette Liste der Einwände hat der Verband auf seiner Homepage www.afw-verband.de veröffentlicht. Cash. berichtet darüber in seiner neuen Ausgabe 6/2006, die am 24. Mai 2006 erscheint.

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