DLF: Prospekt verschleiert Risiken nicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Nichtzulassungsbeschwerde zur Revision eines Dreiländerfonds-Anlegers zurückgewiesen. Das teilt Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich & Breucker und Vorstandsmitglied des Rechtsforums Finanzdienstleistung e.V., Hamburg, mit.

Investoren des Dreiländerfonds DLF 94/17 Walter Fink KG (DLF) müssten eine Fehlberatung weiterhin im Einzelfall positiv nachweisen. Auf die Darstellung der Risiken im Prospekt allein könne sich der Anleger jedenfalls nicht berufen, heißt es. Der BGH führt in seinem Beschluss vom 12. Januar 2006 (Az: III ZR 407/04) aus: ?Dass der Prospekt in seinem Abschnitt Chancen und Risiken die mit der Beteiligung am Immobilienfonds verbundenen wirtschaftlichen Risiken im Sinne eines Fehlers verschleiern würde, vermag der Senat nicht zu erkennen.?

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