Kabinett verabschiedet Vermittlergesetz

Das Bundeskabinett hat, wie von cash-online bereits vergangenen Freitag angekündigt, den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erarbeiteten Entwurf der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht verabschiedet.

Kernpunkte dabei sind unter anderem die Zulassung der Versicherungsvermittler durch die Industrie- und Handelskammern, die zudem das neue Vermittler-Register führen sollen, die Verpflichtung zu einer Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung und die Einführung eines Sachkundenachweises für Vermittler.

Die vom Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V., Berlin, als Vertreter der freien Finanzdienstleister eingebrachten Änderungsvorschläge (cash-online berichtete) sind in dem knapp 60-seitigen Kabinettsbeschluss offenbar nur marginal berücksichtigt worden. Der AfW will sich nach eingehender Prüfung dazu äußern.

Experten erwarten nun eine zügige Umsetzung der Vermittlerrichtlinie. Vor Inkraftsetzung des Gesetzes muss der Gesetzentwurf noch Bundesrat und Bundestag passieren. Eine Umsetzung zum 1. Januar 2007 gilt als erstrebenswert.

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