MiFID: Freie Berater und geschlossene Fonds nicht betroffen

Nach Auskunft des Arbeitgeberverbandes der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V.(AfW) hatdas Bundesministerium der Finanzen (BMF), beide Berlin, in seiner Anhörung am17.10.2006 zum Referentenentwurf zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) nocheinmal betont, dass die freien Vermittler von den Regelungen der MiFID ausgenommen werden.
AfW-Vorstand Norman Wirth, der für den AfW an der Anhörung teilnahm, erklärt: ?Die vom AfWdurchgesetzte mögliche Ausnahmeregelung für freie Finanzdienstleister bei der Umsetzung innationales Recht wird in Deutschland kommen! Freie Finanzdienstleister können mit sehr großerWahrscheinlichkeit weiter Investmentfonds vermitteln, ohne sich unter ein Haftungsdach begebenzu müssen oder ein Finanzdienstleistungsinstitut zu gründen.“
Zudem habe das Ministerium bekräftigt, dass die geschlossenen Fonds ebenfalls nichtvon der MiFID berührt würden, da sie nach Ansicht der Beamten nicht unter den Wertpapierbegrifffallen. Die zuständigen Referenten des BMF und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würden zeitnah die Stellungnahmen der Verbandsvertreter auswerten und abwägen, so dass der Referentenentwurf so schnell wie möglich an die Bundesregierung weitergeleitet werden kann. Bereits im November solle die Kabinettsvorlage im Ausschuss diskutiert werden erklärte Wirth gegenüber cash-online.

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