Referentenentwurf zur EU-Richtlinie

Am Wochenende hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Vermittler-richtlinie veröffentlicht.
Die wesentlichsten Punkte hinsichtlich des Komplexes Aus- und Weiterbildung hat das Weiterbildungsinstitut GOING PUBLIC!, Berlin, in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Branchenverbände wie der Berliner Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) haben angekündigt, im Laufe des morgigen Tages zum Referentenentwurf dezidiert Stellung zu nehmen.

Aus Sicht von GOING PUBLIC! Sind die folgenden Punkte besonders relevant:

1. Es wird eine Mindestqualifikation in Form einer Sachkundeprüfung geben.

2. Diese Sachkundeprüfung wird von den IHKn auf Niveau des Versicherungsfachmanns abgenommen werden.

3. Der Abschluss Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) wird als Vorqualifikationen anerkannt. Gleiches gilt für den Abschluss Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK). Privatrechtliche Abschlüsse als anerkannte Vorqualifikation finden sich im Entwurf nicht.

4. Der Versicherungsfachmann (BWV) wird der IHK-Sachkundeprüfung gleichgestellt, wenn er innerhalb der Übergangsphase erfolgreich abgelegt wird bzw. bereits abgelegt wurde.

5. Für die Angestelltenqualifikation bei juristischen Personen gilt: Grundsätzlich ist das Unternehmen der Antragsteller. Da eine juristische Person keine Sachkunde nachweisen kann, muss eine ?angemessene Anzahl? von bestimmten Führungskräften die Sachkundeprüfung ablegen. Die Vermittler benötigen eine Qualifikation für die Versicherungsverträge, die sie auch vermitteln.

6. Für alle Vermittler, die bereits vor Inkrafttreten des §34 d GewO tätig waren, wird es eine Übergangsfrist von 2 Jahren für das Ablegen des Sachkundenachweises geben.

7. Vermittler, die seit dem 31.08.2000 ununterbrochen als Versicherungsvermittler tätig sind, benötigen aus Gründen des Bestandsschutzes keine Sachkundeprüfung.

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