Richtlinie: BMWI beantwortet AfW-Fragen

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) Hartmut Schauerte hat auf Fragen des Arbeitgeberverbandes der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V, Berlin, bezüglich der anstehenden Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie geantwortet. Diese waren von der FDP-Bundestagsabgeordneten Marina Schuster Anfang Februar an die Bundesregierung gestellt worden.

Demnach will die Bundesregierung die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie nun so zügig wie möglich umsetzen. ?Ein Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes erscheint bis zum Jahresende möglich?, heißt es in dem Schreiben. Hauptgrund für die fortgesetzte Verzögerung sei das Problem der Registrierung. Laut Bundesregierung verweigerten die Länder ihre Zustimmung zum Gesetz, da ihnen bei einer Registrierung der Vermittler durch die Gewerbeämter nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, deshalb will die Bundesregierung jetzt ein Verfahren vorschlagen, das die Gewerbeämter nicht betreffen wird.

Um die Rechtsunsicherheit unter den Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlern zu minimieren, habe die Bundesregierung 2005 zudem ein „vorläufiges Notifizierungsverfahren“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtet. Damit konnte erreicht werden, dass deutschen Versicherungsvermittlern, die international tätig sind, keine ausländischen Geschäftsfelder wegbrechen.

In Fragen des Qualifikationsnachweises für Versicherungsvermittler bestätigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums BMWI gegenüber Cash., dass sich das geforderte Qualifikationsniveau auf dem Level des Versicherungsfachmanns BWV bewegen werde. Ein Gesetzentwurf werde unter Umständen noch im März veröffentlicht.

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