Studie: EU-Richtlinien schaffen neuen Berater-Typus

Finanz- und Versicherungsvermittler müssen in Zukunft einer Fülle von neuen Anforderungen genügen, um im Wettbewerb bestehen zu können, so das Fazit der Studie ?MiFID und VVR ? Zeit für (die) Neuorientierung bei den deutschen Finanzdienstleistern? von Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität zu Berlin. Mit der Einführung der neuen Richtlinien werden die Vermittler gezwungen, sich vollkommen neu aufzustellen und ihre Arbeit zu professionalisieren.

?Überraschend ist, dass die Europäische Kommission die strukturelle Identität zwischen Versicherungs- und Bankdienstleistungen nicht zum Anlass genommen hat, eine einzige Direktive für den modernen Typ des Finanzdienstleisters zu schaffen?, erläuterte Schwintowski, einer der führenden Experten im Bereich der Versicherungswirtschaft, anlässlich der Veröffentlichung seiner Studie. Die beiden Richtlinien stehen laut Schwintowski unverbunden nebeneinander und bewirken eine künstliche Trennung zwischen funktional zusammengehörenden Dienstleistungen.

?Die Komplexität der Anforderungen ist derart groß, dass der Rückgriff auf professionelle Beratungs- und Softwareanbieter für Finanzdienstleister zum Muss wird?, erklärte der Wissenschaftler. ?Andernfalls werden sie sich nicht nur in Haftungsfallen verstricken, sondern auch von professionell arbeitenden Vertrieben vom Markt verdrängt.? Der Finanzdienstleister muss künftig eine Symbiose aus MiFID und VVR praktizieren. Diese hohe Anforderung kann er nur erfüllen, wenn er sowohl für die gewerbe- und haftungsrechtlichen als auch für die beratungs- und dokumentationsorientierten Pflichten auf spezifische Software und professionelle Dienstleister zurückgreifen kann. Das anspruchsvolle Anforderungsprofil im Hinblick auf Qualifikation, Haftungsdach, Produktzugang und Administration beider Richtlinien muss zusammengefasst und aufgearbeitet werden, um daraus eine an den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden ausgerichtete Beratung zu entwickeln.

Auf den Finanzdienstleister kommen daher weitreichende Veränderungen zu, so die Studie. Um künftig nicht in Haftungsfallen zu geraten, müssen Finanzdienstleister wie beispielsweise Versicherungsvermittler auch Aktiensparpläne, Investmentanteile und ähnliche Finanzdienstleistungen in ihr Portfolio mit aufnehmen. Damit entsteht laut Schwintowski eine neue Gesellschaftsrechtsform und ein neuer Berufstypus, denn Vermittler von Finanzdienstleistungen sind künftig sowohl Versicherungsmakler als auch Wertpapierfirma.

Dies bedeutet, sie müssen die umfangreichen Anforderungen der VVR (Versicherungsvermittlerrichtlinie) ebenso wie die der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) erfüllen. Die wichtigsten dabei sind laut Studie:

? Registrierung/Erlaubnis
? Eigenkapital/Berufshaftpflichtversicherung
? Gewerberechtliche Zuverlässigkeit, guter Leumund, insolvenzfrei
? Berufsqualifikation (Sachkundeprüfung)
? Beratung im bestmöglichen Kundeninteresse
? Dokumentation von Rat und Empfehlung
? Haftung für Informations- und Beratungsfehler

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