Thannhuber bezieht Stellung

Aus dem Urlaub zurückgekehrt, äußert sich der Eigentümer des Bankhauses Reithinger, Singen, Klaus D. Thannhuber nun zur Schließung des Kreditinstitutes durch die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Spekulationen um die Schieflage des Initiators Deutsche Beamtenvorsorge Immobilien Holding AG (DBVI) in München.
In der durch eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei versandten Pressemitteilung bezeichnet Thannhuber das Vorgehen der Behörde als nicht nachvollziehbar.

Die BaFin hatte dem Bankhaus am 3. August 2006 die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen und ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen.
Nach der Darstellung Thannhubers hätte die BaFin aufgrund eines von den Jahresabschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2005 erwarteten Verlusts von 4,5 Millionen Euro um geeignete Vorschläge zur Beseitigung dieses Verlusts gebeten. ?Solche Vorschläge wurden ausgearbeitet und entsprechende Vorkehrungen getroffen. Ich war beispielsweise bereit (und auch in der Lage) einen Verlust mit eigenen Mitteln innerhalb angemessener Frist durch eine Kapitalerhöhung auszugleichen?, so Thannhuber.

In einem persönlichen Gespräch 01.08.2006 habe die Bafin einem Treuhänder Thannhubers einen Termin für Donnerstag, den 3. August 2006, 18.00 Uhr gesetzt, sich zur Entziehung der Bankerlaubnis zu äußern. ?Einen Tag vor diesem Termin ? völlig überraschend und wie gesagt zunächst nur mündlich ? die Entziehung der Bankerlaubnis verfügt. Das ist aus heutiger Sicht schlicht falsch. Damit hat die Bafin selbst mir den Weg versperrt, etwaige Verluste auszugleichen. Hätte man mir diese Möglichkeit belassen, so stünden die Kunden der Bank heute nicht vor verschlossenen Türen?, sagt der Bank-Chef. In der Vergangenheit habe er sich bereits gegen die ? teilweise schikanösen? Maßnahmen der Behörde erfolgreich gerichtlich gewehrt.

?Die Vermögenswerte der Bankkunden, die seit 5 Monaten verantwortlich von einem Treuhänder betreut wurden, der im Einvernehmen mit der Bafin und zusätzlich unter der Aufsicht der Bundesbank fungierte, waren bis zur Entscheidung der Bafin sicher und gesichert. Und die Tätigkeit des Treuhänders, der einen umfangreichen Restrukturierungsplan für die Bank erarbeitet hat, wurde in diesen 5 Monaten von der Bafin auch nicht beanstandet, sondern konstruktiv begleitet. Erst die Entscheidung der Bafin hat die jetzige Situation bewirkt?, erläutert Thannhuber weiter. Gleichzeitig kündigte er rechtliche Schritte der Bank an – auch mit dem Ziel, gerichtlich klären zu lassen, wer für den entstandenen Schaden aufzukommen hat, heißt es in der Erklärung weiter.

Die Anleger der DBVI AG, die Anteile beim Deutschlandfonds gezeichnet haben, der wiederum in Inhaberschuldverschreibungen der Bank investiert haben, müssten sich keine Sorgen machen. ?Wenn es aufgrund der Maßnahmen der Bafin zu einem Insolvenzantrag kommen sollte, würde das zu keiner Entwertung der Inhaberschuldverschreibungen führen, weil diese durch ausgesonderte Kreditforderungen der Bank abgesichert sind?, so Thannhuber.

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