AfW gegen neue BaFin-Auflagen für Vermittler

Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AfW), Berlin, übt harsche Kritik an den Plänen der BaFin, die Zuverlässigkeitsprüfung von Vermittlern neu zu regeln.
Hintergrund: Seit 1994 gilt das BaFin Rundschreiben für die Versicherungsbranche (R 1/94). Dieses soll nun durch eine Neufassung abgelöst werden, in der auch in Zukunft bei einer Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Maklern die Einholung von Daten bei der Auskunftsstelle über Versicherungsaußendienst und ?makler (AVAD) in Deutschland verpflichtend sein soll. Der AfW wendet sich vor allem deswegen dagegen, weil die Einholung von AVAD-Auskünften auch für die Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Vermittlungs- und Strukturvertriebsgesellschaften gelten soll. Nach Meinung des Verbands ist dies eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Aufwertung eines privatrechtlichen Vereins, der eigentlich mit der Einrichtung des Vermittlerregisters bei der IHK als Kontrollinstanz gänzlich überflüssig geworden ist. ?Leider wurde die Problematik, die in der Übertragung derartiger Kontrollaufgaben auf eine private Institution in Bezug auf Unparteilichkeit und Seriosität liegt, offensichtlich von der BaFin nicht erkannt?, äußerte sich der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth.

Ebenfalls in der Kritik steht die Absicht, neben gebundenen Vermittlern auch Makler zu verpflichten, einem Versicherungsunternehmen bei Beginn der Zusammenarbeit diverse aktuelle Unterlagen wie das Führungszeugnis oder das Schuldnerverzeichnis vorzulegen. ?All diese Unterlagen müssen bereits bei Erlangung der Erlaubnis nach Paragraf 34d bei der zuständigen IHK eingereicht werden?, so Wirth.

Zudem sei die Vorgabe, dass diese Unterlagen zum Zeitpunkt der Vorlage bei einem Unternehmen nicht älter als drei Monate sein dürfen, nicht akzeptabel. Dies könne zu der Situation führen, dass ein Makler bis zu vier Mal pro Jahr diese kostenpflichtigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden anfordern muss.

Nicht einverstanden ist der AfW außerdem mit der geplanten unterschiedlichen Behandlung für gebundene und ungebundene Vermittler bei Überprüfungen während der Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften. So sollen nach Plänen der BaFin durch die mit Ihnen zusammenarbeitenden Versicherungsunternehmen ?regelmäßig? überprüft werden, abhängige Vermittler dagegen nur ?anlassbezogen?. Letzteres soll gerechterweise auch für freie Makler gelten, fordert der Verband. (aks)

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