Betrugsfall Phoenix: Anleger zuerst

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) wird im Millionenbetrugsfall Phoenix offenbar die geprellten Anleger noch vor dem Insolvenzverwalter entschädigen. Laut einem Bericht in der Financial Times Deutschland werde in Abstimmung mit der Finanzaufsicht BaFin zurzeit geprüft, ob Teilauszahlungen vorgenommen werden können. Der Zeitpunkt der Auszahlung sei offen.

Phoenix hatte jahrelang von den Finanzaufsehern unbemerkt Wertpapiergeschäfte vorgetäuscht und Anleger um 600 Millionen Euro geprellt. Im März 2005 hatte der Finanzdienstleister Insolvenz angemeldet. Zwei Jahre später stellte der Insolvenzverwalter einen vorläufigen Insolvenzplan auf, der eine Auszahlung von rund 200 Millionen Euro an die Gläubiger vorsah. Die restliche Schadenssumme sollte im Anschluss die EdW begleichen.

Da das Landgericht Frankfurt jedoch einer Beschwerde eines Phoenix-Gläubigers gegen den Insolvenzplan aus formalen Gründen stattgegeben hat, muss der Plan nun von weiteren Gerichtsinstanzen geprüft werden, was Jahre dauern kann. EdW und Gläubiger sind sich laut FTD insbesondere nicht einig, was die sogenannten Aussonderungsrechte betrifft. Aussonderungsberechtigte sind Gläubiger, die nur mit deren Zustimmung an den Insolvenzplan gebunden werden können. Diese Daten müssten nun laut EdW neu berechnet werden, um einen Sicherheitsabschlag bei den Entschädigungszahlungen vorzunehmen. Anlegeranwälte bestreiten dies.

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