DIAS warnt vor unseriösen Interessengemeinschaften

Das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS), Berlin, warnt im Fall der insolventen Göttinger Gruppe vor unseriösen Interessengemeinschaften, die vorgeben, das verlorene Geld wieder zurückzuholen. Mitte August hatte der Insolvenzverwalter der Göttinger Gruppe Finanzholding anlässlich seiner ersten Gläubigerversammlung verkündet, dass die rund 300.000 Anleger der Göttinger Gruppe mit einem Totalverlust der Einlage rechnen müssen (cash-online berichtete).

„Die kommerziellen Interessengemeinschaften stehen nicht selten in Verbindung mit fragwürdigen Anlegerschutzkanzleien, die in perfider Weise geschädigten Anlegern auch noch in einer aussichtslosen Situation Hoffnungen machen“, sagte DIAS-Chef Volker Pietsch. Im Wesentlichen könnten diese Anwälte jedoch nur noch unter Berechnung teurer Gebühren die jeweilige Forderung des Geschädigten beim Insolvenzverwalter anmelden. Das könne jeder Anleger jedoch auch formlos selber erledigen. Im Prinzip reiche hierfür eine Postkarte mit Angabe der Vertragsnummer und der Forderung, sagte Pietsch. Er riet den geschädigten Anlegern, in der gegenwärtigen Situation keinen Anwalt mehr einzuschalten und die jeweilige Forderung nunmehr schnellstmöglich beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden.

?Es ist bekannt, dass bestimmte Kanzleien mit sogenannten Vorschaltvereinen arbeiten, die eine Akquisemethode für neue Klienten darstellen?, sagt dazu Rechtsanwalt Volker Schwill, Kanzlei Kälberer & Titel, Berlin. Dies sei nicht nur im Falle der Göttinger Gruppe so. Nicht jede Schutzgemeinschaft sei demnach im Sinne des Verbraucherschutzes konzipiert. Anleger sollten, so Schwill weiter, genau prüfen, wie unabhängig ein Verbraucherschutzverband arbeite. Kennzeichen dafür seien zum Beispiel die Zusammenarbeit mit von Fall zu Fall unterschiedlichen, namentlich genannten Kanzleien und ein transparentes Gebührenmodell. Wichtig sei in jedem Fall, dass den Anlegern die Verbindung zu einer Anwaltskanzlei von Anfang an offen gelegt werde.

Anleger der Göttinger Gruppe Finanzholding waren aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 10. September 2007 beim Insolvenzverwalter Peter Rattunde, Berlin, anzumelden. Gläubiger der Göttinger-Gruppe-Tochtergesellschaft Securenta müssen ihre Ansprüche bis zum 20. September 2007 beim Insolvenzverwalter Peter Knöpfel, Hamburg, geltend machen. Betroffene Anleger, die die erstgenannte Frist versäumt haben, können aber auch jetzt noch ihre Forderung anmelden, sagte DIAS-Vorstand Pietsch.

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