Insolvenzantrag gegen Securenta

Ein unzufriedener Anleger der Göttinger Gruppe beziehungsweise des Tochterunternehmens Securenta AG hat einen Insolvenzantrag gegen das Unternehmen gestellt. Wie die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei KTAG in Bremen mitteilte, soll sich der Anleger zu dem folgenreichen Schrittentschlossen haben, weil ein zwischen ihm und der Securenta AGgeschlossener Vergleich über 17.000 Euro nicht eingehalten worden sei.Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens: ?Wir haben erhebliche Zweifel, ob dieser Schritt sinnvoll war. Bisher hat die Göttinger Gruppe nach Einleitung derZwangsvollstreckungsmaßnahmen gezahlt. Jetzt wird möglicherweise einInsolvenzverwalter völlig anders handeln.?

Ahrens rät deshalb allen Betroffenen, sofort alle Zahlungen an die GöttingerGruppe und die Securenta AG einzustellen. Soweit Anleger einenSchadensersatzanspruch haben, handele es sich dabei um eineInsolvenzforderung im Sinne des Paragraph 38 der Insolvenzordnung: ? DieseForderung ist zur Insolvenztabelle anzumelden.? Außerdem bestünde im Falleder späteren Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit einerAufrechnung. Anleger sollten jetzt sehr schnell handeln. Möglicherweise könnedadurch ein kleiner Teil des bereits eingezahlten Kapitals zurückverlangtwerden.

Im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens kann die Securenta AG noch durchZahlung das eigentliche Insolvenzverfahren abwenden. Ahrens: ?Das ist aberwohl eher eine theoretische Möglichkeit.? Er rät den betroffenen Anlegerndeshalb, unbedingt aufmerksam die Entwicklung zu verfolgen. Inzwischen sindzahlreiche Erzwingungshaftbefehle gegen das Management desFinanzdienstleisters erlassen worden. (cash-online berichtete).

KTAG vertritt mehrere hundert Geschädigte der Göttinger Gruppe. LautAhrens haben sich die augenscheinlichen Probleme schon seit Monatenabgezeichnet. Obwohl Verfahren erst- und zweitinstanzlich gewonnen wurden,hätten laut Ahrens sämtliche Zahlungsansprüche immer nur im Wege derZwangsvollstreckung realisiert werden können: ?Das ging jedes Mal bis hin zurAndrohung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.? Freiwillig sei nie gezahlt worden. Massiver Druck sei sogar bei jenen Verfahren nötig gewesen,in denen vor Gericht Vergleiche mit der Göttinger Gruppe geschlossen wordensind. Es sei abzusehen gewesen, dass über kurz oder lang einer dergeschädigten Anleger die ?Notbremse? ziehen würde.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist der Steuerberater Peter Knöpfel ausHamburg bestellt worden. Gleichzeitig hat das Insolvenzgericht angeordnet,dass Verfügungen der Securenta AG ohne Zustimmung des vorläufigenInsolvenzverwalters nicht mehr ausgeführt werden.

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