MiFID: Klarheit für Investmentberatung

Für alle Investmentfondsberater kann Entwarnung gegeben werden: In einem Informationsblatt haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Bonn und Frankfurt sowie die Deutsche Bundesbank, Frankfurt, klargestellt, dass Investmentfondsvermittler auch nach der Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) ihren Kunden Empfehlungen zum Kauf und Verkauf von Investmentfonds geben dürfen.Dies teilte der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), Berlin, mit. Zudem können Vermittler ebenfalls über die konkrete Zusammensetzung des Investmentfonds informieren.

AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher zu der Entscheidung: ?Wir begrüßen es für unsere Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sehr, dass die Abgabe von Kauf- und Verkaufsempfehlungen für Investmentanteile weiterhin auch ohne Erlaubnis möglich ist?.

Der Hintergrund: Die Ausnahmeregelung für die Anlage- und Abschlussvermittlung von Investmentanteilen nach Paragraf 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG wird im Rahmen der MiFID-Umsetzung ab 1. November dieses Jahres auch auf die Anlageberatung ausgedehnt.

?Sollten sich im Kundendepot aber andere Finanzinstrumente als Investmentfonds befinden, so gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr. Eine Verkaufsempfehlung dieser Finanzinstrumente würde eine erlaubnispflichtige Anlageberatung darstellen, warnt AfW-Rechtsvorstand Norman Wirth. Nach Ansicht der BaFin und der Deutschen Bundesbank gelte dies auch dann, wenn die Verkaufsempfehlung nur dazu dienen soll, Erlöse zu erzielen, mit denen der Kunde dann die vom Fondsvermittler empfohlenen Investmentanteile erwerben könnte. (aks)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments