MiFID: Mehr Unterstützung gewünscht

Ein Großteil der betroffenen Finanzdienstleister fühlt sich bei der Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) bis zum Stichtag, dem 1. November 2007, nicht ausreichend von den nationalen Aufsichtsbehörden unterstützt. Dies ergab eine Untersuchung des Softwareanbieters SunGard, Frankfurt, und des internationalen Marktforschungsunternehmens TradeTech.

Die Ergebnisse sind Teil einer in vier Phasen zwischen August 2006 und Juli 2007 durchgeführten Befragung zum Stand der MiFID-Vorbereitung in der Finanzbranche. Die Untersuchung dokumentiert die Einschätzungen und teils schwankenden Positionen von über 300 befragten Finanzinstituten aus Europa, den USA und Asien teil, darunter internationale Investmentbanken, Asset-Manager mit privater und institutioneller Klientel, Beratungsfirmen und Wertpapierbörsen.

Während rund die Hälfte der Befragten beklagte, die zuständige Finanzaufsicht betreue sie „schlecht“ (32 Prozent) oder „sehr schlecht“ (19 Prozent) bei der Umsetzung der Richtlinie, zeigt die Studie insgesamt, dass die Branche inzwischen deutlich besser für die MiFID gerüstet ist. 53 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben an, sie seien mit ihren Vorbereitungen „weit“ oder „sehr weit“ fortgeschritten. Im September 2006 machte diese Gruppe noch 34 Prozent aus. Bei der Einschätzung des Nutzens der Richtlinie herrscht dagegen weiterhin Uneinigkeit. Die Mehrheit (54 Prozent) sieht in der MiFID lediglich „ein weiteres Regelwerk“. Nur 42 Prozent glauben, dass sich die Direktive in den kommenden fünf bis zehn Jahren positiv auf die europäische Wirtschaft auswirken wird. Über ein Drittel ist in dieser Frage noch unentschieden.

Die Verpflichtung zur kundengünstigsten Ausführung von Aufträgen („Best Execution“) unter Berücksichtigung des Kurses, der Kosten, der Schnelligkeit und der Ausführungswahrscheinlichkeit stellt viele Unternehmen immer noch vor ungelöste Aufgaben. Im September 2006 glaubte fast ein Drittel der Befragten, das Problem bis Ende 2006 in den Griff zu bekommen. Doch mit jeder Befragungsrunde rückte der anvisierte Zeitpunkt weiter in die Zukunft. Zuletzt gaben 50 Prozent der Befragten an, dass sie den Zeitrahmen bis zum 1. November 2007 voll ausschöpfen werden. Während zunächst statistische Pre-Trade- und Post-Trade-Analysen als das bevorzugte Mittel zur Gewährleistung der „Best Execution“ genannt wurden, setzen die meisten Firmen inzwischen auf eine manuelle Prüfung. Im Juli 2007 vertrauten darauf 58 Prozent der Befragten, zu Beginn der Untersuchungsreihe waren es noch 29 Prozent.

Bezüglich der neuen Aufzeichnungspflichten hat sich der Kenntnisstand und Status der Umsetzung in den Unternehmen zuletzt deutlich gebessert. Nachdem der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden CESR (Committee of European Securities Regulators) seine diesbezüglichen Empfehlungen ausgesprochen hatte, gaben in der Befragung vom April 2007 zwei Drittel der Teilnehmer an, dass sie die neuen Anforderungen entweder nur mit Mühe umsetzen könnten oder sich über deren Auswirkungen im Unklaren seinen. Drei Monate später sahen sich mehr als die Hälfte der Befragten ausreichend für den Umgang mit den Bestimmungen gerüstet. Nur für zwölf Prozent stellten die neuen Pflichten noch ein größeres Problem dar. 56 Prozent meinten, sie seien nun in der Lage, jede entscheidende Phase des Handels mit einem bestimmten Wertpapier, für einen bestimmten Kunden und zwischen zwei bestimmten drei Jahre zurückliegenden Tagen zu rekonstruieren. Nur 14 Prozent glaubten, dass sie damit Schwierigkeiten hätten.

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