Phoenix: Klage gegen Fraspa abgewiesen

Im Betrugsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH sind deren Anleger mit einer Schadensersatzklage gegen die Frankfurter Sparkasse (Fraspa) gescheitert.
Nachdem das Frankfurter Landgericht die Klage abgewiesen hat, erwägen die Rechtsanwälte der Anleger von den Kanzleien Nieding und Barth sowie Tilp in Berufung zu gehen. Sie begründen ihre Schadensersatzforderungen damit, dass die Fraspa auch dann noch Einzahlungen entgegengenommen habe, als es schon Hinweise auf deren Rechtswidrigkeit gegeben habe. Die Bank habe so das Betrugssystem Phoenix erst ermöglicht. Daher müsse das Kreditinstitut wegen Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit nach dem Wertpapierhandelsgesetz sowie wegen der Verletzung eigener Aufklärungspflichten haften. (af)

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