Provisionskürzung vor Gericht?

Gegen die Allianz haben zwei Versicherungsvertreter Klage erhoben. Der Konzern hatte 2005 mit der Einführung eines billigeren „Kompakt“-Autotarifes die Vertreterprovision für dieses Angebot einseitig um 40 Prozent gekürzt, wie die „Financial Times Deutschland“ (FTD) berichtet. Der Münchener Versicherungskonzern soll sich dabei auf Änderungsklauseln in den Verträgen berufen haben. Die Vertreter seien der Meinung, die alten Provisionssätze würden weiter gelten. Die Allianz kommentierte das Verfahren laut FTD nicht.

„In dieser Allgemeinheit ist der Änderungsvorbehalt unserer Ansicht nach unwirksam“, sagte Kläger-Anwältin Michaela Ferling von der Kanzlei Pflanzl & Köllner der Zeitung. Die Kläger würden von Vertretervereinigungen unterstützt, es handele sich um eine Musterklage. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute begrüßte das Vorgehen.

Am Landgericht München ist die Güteverhandlung für den 7. Mai angesetzt. Das Verfahren hat laut FTD weitreichende Auswirkungen für die Branche. Viele Versicherer würden ihre Vertriebsstrukturen zur Zeit umbauen und einseitig die Vereinbarungen mit den Vertretern ändern.

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