Reithinger-Pleite: Kreditverträge nichtig?

Statt Darlehensforderungen über fast 100 Millionen Euro zu haben, sieht sich die insolvente Privatbank Reithinger, Singen, unter Umständen Verbindlichkeiten in gleicher Höhe ausgesetzt. Das sagte der Insolvenzverwalter Heinrich Müller-Feyen auf der Gläubigerversammlung in der vergangenen Woche.

Hintergrund: Die Kredite wurden zum großen Teil an Anleger vergeben, die damit ihre Beteiligungen an Fonds der Deutschen Beamtenvorsorge AG (DBVI), München, finanzierten, die wie die Reithinger-Bank zum Einflussbereich des Unternehmers Klaus Thannhuber gehörte. Da die Kreditverträge überwiegend nicht direkt mit den Anlegern, sondern über einen Treuhänder abgeschlossen wurden, seien sie möglicherweise nichtig.

In diesem Fall könnten die Anleger – im Rahmen des Insolvenzverfahrens ? geleistete Zinsen und Tilgungen von der Bank zurückfordern. Zwei Oberlandesgerichte hätten bereits zu Gunsten von Anlegern entschieden. Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof.

Sollte die Entscheidung positiv für die Fondsanleger ausfallen, müssten diese den Kreditbetrag nicht zurückzahlen, da das Geld direkt an den Treuhänder beziehungsweise die Fonds geflossen sei, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel, dessen Kanzlei nach eigenen Angaben über 100 DBVI-Anleger vertritt.

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