Schonfrist für Neueinsteiger kommt doch

Versicherungsvermittler, die zwischen dem 1.1.2007 und dem 22.05.2007 ihreTätigkeit aufgenommen haben, müssen erst bis zum 22.07.2007 ihre Erlaubnisnach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) nachweisen.
Wie der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), Berlin, mitteilt, haben der Bund-Länder-Ausschuss ?Gewerberecht? und die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht heute diese zweimonatige Übergangszeit beschlossen.Ursprünglich hätten Personen, die ab dem 01.01.2007 mit der Versicherungsvermittlungbegonnen haben, die Genehmigung nach § 34d GewO zum Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts am 22.05.07 vorweisen müssen.Gestern hatten Verbandsvertreter noch damit gerechnet, dass eine Verschiebung nicht durchsetzbar sei. Die Übergangsregelung bis zum 31.12.2008 für diejenigen Vermittler, die bereitsvor dem 1.1.2007 tätig waren, bleibt unverändert bestehen.

?Mit diesem Beschluss erfüllt sich eine Forderung des AfW, die wir in persönlichenGesprächen mit Ministeriumsvertretern bereits im letzten Jahr ausführlichbegründet hatten?, kommentiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher den Beschluss.?Wir hätten uns zwar eine längere Karenzzeit gewünscht, begrüßen esaber, dass der Gesetzgeber hier doch noch über seinen Schatten gesprungen ist.

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