Vermittlergesetzentwurf überarbeitet

Der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) überarbeitete Entwurf der Verordnung zum neuen Vermittlerrecht (VersVermV) ist veröffentlicht. Er soll nun am 11. Mai 2007 im Bundesrat beraten werden. Damit wäre ein zeitgleiches Inkrafttreten der Verordnung mit dem Gesetz zum 22. Mai 2007 möglich.

Die meisten Detailänderungen haben dabei die Regelungen zur Durchführung der Sachkundeprüfung erfahren. So wird den Industrie- und Handelskammern nun nicht mehr vorgeschrieben, dass die Prüfungen am PC stattfinden müssen und auch von einer zeitlichen Vorgabe von 160 Minuten wird nun abgesehen. Damit bietet sich die Chance, dass die neue Sachkundeprüfung nicht mehr nur eine bloße Kopie der alten BWV-Prüfung sein wird, sondern ? wie sonst auch üblich ? innerhalb des Kammersystems erstellt und abgenommen werden wird. Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V., Berlin, hatte dies im Interesse der ungebundenen Vermittler gefordert.

Auf Nachfrage haben sich dem AfW verschiedene Kammern dahingehend geäußert, dass sie bereits zeitnah die neue IHK-Sachkundeprüfung abnehmen werden. AfW-Politik und -Qualifikationsvorstand Frank Rottenbacher: ?Was jetzt nicht entstehen darf, ist ein bunter Flickenteppich aus unterschiedlichen IHK-Sachkundeprüfungen. Wir fordern das Kammersystem auf, auf ein bundesweit einheitliches Niveau zu achten.?

Die Sachkundeprüfung darf beliebig oft wiederholt werden und soll den Titel ?geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK? tragen. ?Damit ist ein hoher Wiedererkennungswert für Verbraucher verbunden. Und das wird diejenigen in der Ausschließlichkeit unter Zugzwang setzen, die das Ausschließlichkeitsprivileg nutzen und sich keiner IHK-Prüfung unterziehen wollen?, kommentiert Rottenbacher die Entscheidung.

Wer ab dem 31. August 2000 ununterbrochen als Vermittler arbeitet, kann von der Sachkundeprüfung befreit werden (sogenannte Alte-Hasen-Regel). Fortbildungsveranstaltungen, Krankheiten, Kuren, Urlaub, aber auch Grundwehr- oder Zivildienst sind laut der Gesetzesbegründung dabei nicht anzurechnen. Gleiches gelte für die gesetzlichen Mutterschutzzeiten.

Die aufgrund des VersVermV anfallenden Kosten für die Vermittler und die Branche werden laut BMWI auf knapp 15 Millionen Euro in den ersten beiden Jahren geschätzt, danach sollen sie bei rund drei Millionen Euro pro Jahr liegen.

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