Vermittlerverordnung durchgeboxt

Die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und ?beratung (VersVermV) tritt definitiv rechtzeitig zum 22. Mai in Kraft. Der Deutsche Bundesrat hat sie am 11.05.2007 endgültig auf den Weg gebracht.
Dies bestätigte eine Sprecherin des Bundesrats gegenüber cash-online. Zuvor hatten insbesondere Details zur Sachkundeprüfung für Missbilligung unter den Finanz-dienstleistern gesorgt und kurzfristig zu Änderungsanträgen der Länder Baden-Württemberg und Hamburg geführt.

So wurde nun doch der Abschluss ?Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK)? als Sachkundenachweis anerkannt, auch wenn der Absolvent vorher keine kaufmännische Ausbildung absolviert hatte. Diese Regelung war kurzfristig durch die Bundesratsempfehlung vom 26.April 2007 infrage gestellt worden.

Darüber hinaus hat der Bundesrat beschlossen, dass Finanz-dienstleister die Sachkundeprüfung bei der IHK ihrer Wahl ablegen können. Eine Begrenzung auf die für den Wohn- oder Firmensitz zuständige Kammer wurde damit aufgehoben.

Entschieden wurde neben dem Status des Finanzfachwirts für Finanzberatung (IHK) auch über den gesamten Katalog der Ausbildungs- und Studienabschlüsse, die mit der Sachkunde-prüfung gleichgesetzt werden müssen. Danach wird nun ohne einen weiteren Praxisnachweis anerkannt, wer eine Aus-bildung als Versicherungsfachwirt/-in, als Versicherungs-kaufmann/-frau, ein Studium der Rechtswissenschaft oder einen betriebswirtschaftlichen Studiengang der Fachrichtung Versicherungen nachweisen kann.

Die Berufspraxis von Bank-, Sparkassen- und Investment-fondskaufleuten als Versicherungsvermittler oder ?berater wird künftig bereits nach zwei Jahren anerkannt, statt wie geplant nach drei Jahren.

Weitere wichtige Änderung: Bei der Vermögens-schadenhaftpflicht-Versicherung (VSH) ist die sogenannte Nachhaftungsbegrenzung auf fünf Jahre nach Vertrags-beendigung nicht mehr möglich. Damit entfällt das Risiko, dass ein Vermittler nach Ende der Nachhaftungsfrist persönlich in die Haftung gerät und vor einem eventuell existentiellen Risiko steht. In einer ersten Stellungnahme begrüßte der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AfW), Berlin, diese Veränderung zugunsten der Finanzdienstleister ausdrücklich.

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