CFP ab 2009 grenzüberschreitend im deutschsprachigen Raum

Da sich der Kundenkreis von Vermittlern mit Certified Financial Planner (CFP)-Zertifikat oftmals bis ins Ausland erstreckt und sich dadurch unterschiedliche Veranlagungsmöglichkeiten ergeben, haben die Mitgliedsverbände des Financial Planning Standards Board Ltd. in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein Abkommen geschlossen, das die grenzüberschreitende Tätigkeit der CFP ermöglichen soll.

Ab 2009 sieht das so genannte Reziprozitätsabkommen vor, dass CFP im jeweiligen Ziel-Land eine Prüfung absolvieren müssen, um ihre Kenntnisse in den länderspezifischen Themen wie Steuerrecht für Privatpersonen und Unternehmen, betriebliche und private Altersversorgung, Sozialversicherungsrecht und Rechtsfragen zum Kapitalmarkt sowie Beraterhaftung nachzuweisen. Damit werden sie auch Mitglied in der CFP-Organisation des Nachbarlandes.

Um ein CFP-Zertifikat zu erhalten, müssen die sogenannten ?4-E?-Regeln erfüllt werden. Es handelt sich dabei um Education (einjähriges Spezial-Studium), Examination (Prüfungen als Finanzplaner), Experience (berufliche Erfahrung auf dem Gebiet Finanzdienstleistungen, speziell Finanzplanung) und Ethics (Befolgung der ethischen Berufsregeln). Das CFPZertifikat muss alle zwei Jahre erneuert werden. (hb)

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