Geschützte Marke für Honorarberater

Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) hat einen eigenen geschützten Markennamen für Berater auf Honorarbasis entwickelt.
Wer die vom VDH verbindlichen Grundlagen für die Honorarberatung erfüllt und sich unter http://register.honorarberater.eu registriert, (cash-online berichtete hier) darf künftig den Markennamen Honorarberater VDH® mit sich führen.

Ziel ist es dem Verband zufolge, den Berufsstand des Honorarberaters zu etablieren und gleichzeitig Kunden zu ermöglichen, mit Hilfe des Registers den gewünschten Berater zu finden. Verbraucher sollen so sicherstellen können, dass Produktempfehlungen der Berater nicht von der Höhe einer gezahlten Provision abhängen, sondern auf Basis neutraler Bewertungen erfolgten.

Honorarberater VDH® müssen über entsprechende Mindestqualifikationen wie zum Beispiel Fachwirt für Finanzberatung oder Certified Financial Planner (CFP) verfügen. Eine weitere Bedingung für die Nutzung der Marke: Jegliche Vergütung durch Dritte wird vom Berater abgelehnt.

Im Oktober 2007 hatte der Verbund erstmals die Grundsätze der Honorarberatung definiert (cash-online berichtete hier), dazu gehört etwa die Verpflichtung, sich ausschließlich das Know-how und den Beratungsaufwand bezahlen zu lassen. (aks)

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