Haftung bei Lehman-Papieren: Risikoprofil entscheidend

Mit der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers trat im vergangenen Monat erstmals der gefürchtete Ernstfall in Puncto Totalverlust von Inhaberschuldverschreibungen ein. Das Emittentenrisiko betrifft besonders Zertifikate.

Ob und in welchem Umfang Banken für eine falsche Anlageberatung haften, hat die Kanzlei Schultze & Braun (Schubra), Achern/Frankfurt, untersucht. Ansprüche gegen Vermittler hängen demnach maßgeblich mit dem vor der Beratung erstellten Risikoprofil zusammen, in dessen Rahmen Berater Erfahrungen mit Finanzprodukten und die Bereitschaft Verlustrisiken einzugehen klären.

Entscheidend für die Haftung sei auch die Frage, ob zugesichert wurde, dass es sich bei einem Zertifikat um eine ?absolut sichere? Anlage handelt. Oftmals sei in Beratungen die Frage des Totalverlustes nicht thematisiert worden.

Schubra-Rechtsanwalt Alexander Schork, der auf straf- und haftungsrechtliche Fragen spezialisiert ist, beschreibt die Lücke zwischen Beratung und Wirklichkeit anhand der Pleite von Lehman Brothers: ?Nach Auffassung vieler Investoren in Lehman Produkte sei ein hundertprozentig sicheres Produkt gekauft worden ? zumindest seien sie so beraten worden.?

In Deutschland sind zehntausende Personen, Banken und Gemeinden in Lehman-Zertifikate investiert, das Geldhaus hat rund 150 verschiedene Anlageprodukte angeboten.

Mittlerweile hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber der Lehman Brothers Bankhaus AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot verhängt. In welcher Höhe die Einlagen zurückbezahlt werden, hängt maßgeblich davon ab, wie und ob die jeweiligen Einlagen abgesichert sind. (hb)

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