Phoenix: Musterklage gegen EdW

Im Namen eines Mandanten haben die in der ProtectInvestAlliance (PIA) zusammengeschlossenen Rechtsanwaltskanzleien Nieding + Barth, Frankfurt, und Tilp, Kirchentellinsfurt/Berlin, eine Musterklage gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Berlin, eingereicht. Unter dem Aktenzeichen 4 0 297/08 wird die erfolgte Klage bei dem Landgericht Berlin geprüft.

Der Grund ist die Ablehnung einzelner Entschädigungsanträge durch die EdW. Die Einrichtung hat damit begonnen, Ansprüche von Anlegern zurückzuweisen, die noch vor der Insolvenz Auszahlungen von Phoenix erhalten haben.Die Rechtsanwälte halten die Berechungsgrundlage der EdW für ?höchst umstritten?. Diese zieht vom ursprünglichen Einzahlungsbetrag sämtliche Kosten wie Agio und Vertragskosten ab. Zudem werden die anteiligen, bei Phoenix tatsächlich eingetretenen Verluste verrechnet, was die Entschädigungssummen beträchtlich schmälert.
?Unserer Ansicht nach sind die Kontoauszüge unserer Klienten ein Schuldanerkenntnis der Phoenix. Demnach muss der jeweils letzte Kontoauszug die Grundlage für die Berechnung der Entschädigungsansprüche sein?, sagt Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Im Fall Phoenix (cash-online berichtete hier) ist die EdW erst vor kurzem mit einer Klage gescheitert. Die Entschädigungseinrichtung hatte Schadensersatzansprüche angemeldet, weil die von der BaFin eingesetzten Sonderprüfer ein für den Betrug grundlegendes fiktives Konto des seit 2005 insolventen Kapitaldienstleisters übersehen hatten (cash-online berichtete hier). (hb)

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