Phoenix: OLG weist EdW-Klage ab

Im Insolvenz- und Entschädigungsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt, wurde die Klage der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) gegen den Stuttgarter Wirtschaftsprüfer Ernst & Young auch in zweiter Instanz abgewiesen.

Die EdW hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart aus dem August 2007 Berufung eingelegt. Diese wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart abgewiesen, da die Entschädigungseinrichtung nicht klageberechtigt sei. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Hintergrund: Die Entschädigungseinrichtung hatte das im Jahr 2002 mit einer Sonderprüfung der Betrugsfirma beauftragte Unternehmen auf Schadensersatz verklagt, da dieses seinen Aufgaben nicht pflichtgemäß nachgekommen sei.

Die EdW muss zudem einen weiteren Nackenschlag verkraften: Mit der Baader Wertpapierhandelsbank, Unterschleißheim, wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein großer Beitragszahler die Einrichtung verlassen. Der Börsenmakler hat eine Vollbanklizenz bei der Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken beantragt.

Die EdW-Mitgliedsunternehmen sollen im Fall Phoenix für den Großteil der Entschädigungszahlungen aufkommen (cash-online berichtete hier). Dieser Umstand habe die Entscheidung der Baader-Bank beeinflusst und beschleunigt, erklärte Unternehmenssprecher Thomas Spengler gegenüber cash-online.

Branchenkreisen zufolge erwägen bereits rund drei Dutzend EdW-Mitglieder eine Vollbanklizenz zu beantragen, um der Mitgliedschaft und damit der Haftungspflicht zu entgehen. Eine weitere Option, besonders für kleinere Unternehmen mit geringerer Eigenkapitaldecke, ist die Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland. Vermögensverwalter Heinrich Morgen, Vorstand der morgen portfolio AG, Oberursel, hat bereits im vergangenen Jahr Nägel mit Köpfen gemacht und ist in die Schweiz ausgewandert (cash-online berichtete hier). (hb)

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