Regierung entscheidet über Vermittlergesetz

Der Bundestag wird an diesem Freitag über geforderte Änderungen im Vermittlergesetz entscheiden. Aktuell liegt ihm der entsprechende Entwurf des Bundesrats vor.

Demnach wird voraussichtlich die einjährige Sperrfrist nach zwei erfolglosen Prüfungsversuchen, um den Sachkundenachweis zu erhalten, fallen. Außerdem soll die Prüfung künftig an jeder Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt werden können.

Die Nachhaftungszeit in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) wird weiter unbegrenzt bleiben und nicht auf fünf Jahre beschränkt werden, wie ursprünglich einmal vorgesehen war. Allerdings soll die Mindestversicherungssumme in der VSH künftig pro Schadensfall 1,13 Millionen Euro und für sämtliche Fälle pro Jahr 1,7 Millionen Euro betragen. Nicht neu, aber bisher übersehen wurde, dass die Summen alle fünf Jahre dem Europäischen Verbraucherpreisindex angepasst werden müssen.

Außerdem soll die Übergangsfrist für die sogenannten alten Hasen, um sich im Vermittlerregister einzutragen, um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2009 verlängert werden. Voraussetzung für die Registrierung ist die Sachkundeprüfung, ein guter Leumund und eine VSH-Police.

Hintergrund: Ein Jahr nach Einführung der sogenannten Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) hat die Bundesregierung diese noch einmal auf ihre Umsetzung in der Praxis überprüft (cash-online berichtete hier). Interessenverbände wie der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung oder Votum hatten Änderungen im Vermittlergesetz gefordert. (aks)

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