Sachkundeprüfung: Nur ein zeitnaher Versuch

Der Berliner Bildungsanbieter Going Public weist darauf hin, dass Vermittler, die zweimal durch die IHK-Sachkundeprüfung gefallen sind, ein Jahr warten müssen, bis sie erneut zur Prüfung antreten dürfen.
Dies regelt Paragraf 3 Abs. 9 der Versicherungsvermittler-Verordnung, die im Mai 2007 in Kraft getreten ist. Zudem ist festgeschrieben, dass die Prüfung aus zwei Teilen besteht (schriftlich und praktisch). Die Prüfungsregelungen der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestimmen weiter, dass nur jene zum praktischen Prüfungsteil zugelassen werden, die den schriftlichen Teil bestanden haben. Im Einzelfall könne dies dazu führen, dass Teilnehmer nur einmal den praktischen Prüfungsteil absolvieren dürfen, bevor das Sperrjahr einsetzt.

?Diese Regelung zeigt deutlich, dass eine gute Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung existenziell wichtig ist ? und dieses schon ab dem ersten Prüfungsversuch. Denn wer die Prüfung beziehungsweise die Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zu lax angeht, kann somit schnell ein Jahr zusätzlich auf seine Erlaubnis gemäß Paragraf 34d der Gewerbeordnung warten?, warnt Going-Public-Vorstand Ronald Perschke.

Going-Public-Lehrgänge bereiten bundesweit auf die IHK-Sachkundeprüfung vor und werden im Blended-Learning-Konzept durchgeführt. Der Einstieg kann monatlich erfolgen. Eine Prüfungssimulation steht bei Going Public für alle Teilnehmer online bereit. (aks)

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