Schonfrist für ?alte Hasen? geplant

Die Übergangsfrist für die sogenannten alten Hasen, um sich im Vermittlerregister einzutragen, wird voraussichtlich um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2009 verschoben. Dies meldet der Berliner Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW).

Demnach liegt dem AfW ein entsprechender Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vor (BMWI) vor. Darin empfiehlt dieses, die Übergangsfrist für jene Vermittler zu verlängern, die seit dem August 2000 ununterbrochen in ihrem Gewerbe tätig sind (?alte Hasen?) und sich von der Sachkundeprüfung befreien lassen möchten. Laut aktueller Rechtslage, müsste die Registrierung bis Ende dieses Jahres erfolgt sein.

?Für Vermittler, die erst nach August 2000 begonnen haben, also keine alten Hasen sind, verändert sich die Übergangsfrist nicht. Diese müssen sich weiterhin bis zum 31. Dezember 2008 registrieren lassen und dabei ihre Sachkunde nachweisen?, warnt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

Hintergrund: Das am 22. Mai 2007 in Kraft getretene Vermittlergesetz wird momentan wie geplant von der Bundesregierung überprüft und bei Bedarf verbessert (cash-online berichtete hier). Zurzeit liegt der Entwurf noch im Bundeskanzleramt. Noch in diesem Jahr soll der Bundesrat über ihn entscheiden. Wird er angenommen, treten die Änderungen zum 1. Januar 2009 in Kraft. (aks)

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