Übergangsfrist für Versicherungsvermittler läuft ab

Versicherungsvermittler und -berater müssen bis zum 1. Januar 2009 im zentralen Online-Register eingetragen sein und eine Gewerbeerlaubnis vorlegen. Darauf machen der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Spitzenorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) aufmerksam.

Die entsprechende DIHK-Adresse ist online unter www.vermittlerregister.info erreichbar. Um rechtzeitig eine Erlaubnis zu erhalten, sollten die Unterlagen zur Prüfung bei der jeweiligen IHK eingereicht werden. Merkblätter und Anträge sind auf den Internetseiten der IHKs veröffentlicht.

Hintergrund: Seit dem 22. Mai 2007 zählen Versicherungsvermittlung und -beratung zum erlaubnispflichtigen Gewerbe. Dafür muss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen abgeschlossen werden. Weitere Kriterien für die Erlaubnis sind persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde des Antragstellers. Alle Versicherungsvermittler und -berater müssen zum Schutz des Verbrauchers in einem Vermittlerregister eingetragen sein.

In den ersten 18 Monaten haben die IHKs mehr als 47.000 Erlaubnisanträge bearbeitet. 222.592 Versicherungsvermittler und -berater sind derzeit im Vermittlerregister eingetragen. (hb)

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