Umsatzsteuerpflicht: Klarheit für mehrstufige Vermittlung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) setzt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Versicherungsvertrieb um.

Zu den wesentlichen ? und damit umsatzsteuerfreien ? Leistungen eines Versicherungsmaklers oder -vertreters gehöre es demnach, „Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen“, so das Ministerium in einem aktuellen Schreiben.

Damit könne auch die ?Betreuung, Überwachung oder Schulung von nachgeordneten selbstständigen Vermittlern zur berufstypischen Tätigkeit eines Bausparkassenvertreters, Versicherungsvertreters oder Versicherungsmaklers gehören?, so das BMF weiter.

Entscheidend sei dabei, ob der Vermittler der oberen Stufe die Möglichkeit habe, auf jedes einzelne Vertragsangebot Einfluss zu nehmen. Dabei reiche es aus, theoretisch sämtliche Einzelfälle überprüfen zu können. Bei Vorgängen die sich regelmäßig wiederholen, wie standardisierten Verträgen, ist laut BMF eine einmalige Prüfung und Genehmigung ausreichend.

Das bloße Erheben von Kundendaten falle indes nicht unter die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Versicherungsvermittlertätigkeit und sei somit isoliert betrachtet auch nicht von der Umsatzsteuer befreit. Gleiches gelte für Unterstützungsleistungen, wie die Erhebung von Kundendaten oder das Festlegen von Provisionen.

„Es ist erfreulich, dass die Finanzverwaltung – nach den Wirrungen der letzten Jahre – die aktuelle Rechtsprechung in Verwaltungsanweisungen umsetzt. Insbesondere wird hiermit die wirtschaftliche Realität in der Versicherungsvermittlung aufgenommen. Zu wünschen bleibt, dass das BMF ähnlich klare Aussagen mit Augenmaß auch zur Vermittlung von Investmentfonds, Beteiligungen oder Finanzierungen findet“, kommentiert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung aus Berlin.

Vermittler sollten Verträge und Arbeitsprozesse auf ihre Umsatzsteuerpflichtigkeit überprüfen, rät Rottenbacher. (hb)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments