Verbände kritisieren BFH-Urteil zur Umsatzsteuerpflicht

Nach dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben auch der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW und der Verband unabhängiger Finanzdienstleistungsunternehmen in Europa (Votum) das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kritisiert.

Der BFH hatte in seinem Urteil (Az.: VR 44/07) vom 30. Oktober 2008 entschieden, dass Berater, die Untervermittler betreuen, aber nicht an deren Vertragsvermittlung beteiligt sind, Umsatzsteuer auf ihre Overhead-Provision zahlen müssen (cash-online berichtete hier).

BMF-Schreiben von Bundesfinanzhof abgebügelt

Ein Vermittler von stillen Beteiligungen war für den Aufbau einer Vertriebsorganisation zuständig und hatte innerhalb von zwei Jahren den Bestand an Untervermittlern von 70 auf 700 erweitert. Er wollte sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, indem er argumentierte, er habe Gesellschaftsanteile vermittelt. Er bezog sich weiter auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 9. Oktober 2008, nach dem Overhead-Provisionen auch dann von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn der Vermittler bei der Verwendung von Standardverträgen und standardisierten Abläufen durch einmaliges Prüfen seine Genehmigung erteilt hat.

Versicherungsvermittler weiterhin nicht betroffen

Dem widersprach der BFH und verlangt, dass ein Vermittler bei jedem einzelnen Geschäftsabschluss mitgewirkt haben muss, um keine Umsatzsteuer auf die Provision zahlen zu müssen. Genau dort setzt die Kritik von AfW und Votum an. Beide Verbände beurteilen das BMF-Schreiben als eine Verwaltungsvereinfachung. ?Das Urteil ist noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Selbst wenn das BMF die Vereinfachungsregel streichen sollte, ändert sich dadurch nichts Grundsätzliches?, heißt es in einem Schreiben des AfW. Der Verband fasst das Urteil so auf, dass die steuerfreie Tätigkeit eines Versicherungsmaklers oder ?vertreters deutlich mehr umfasst als die reine Vertragsvermittlung. Auch die Führung und Schulung von Mitarbeitern gehöre eindeutig dazu.

Bisherige Regelung soll fortgeführt werden

Auch Votum ist der Auffassung, dass die Interpretation des BMF zur Umsatzsteuerbefreiung im arbeitsteiligen Betrieb absolut zeitgemäß ist. ?Der Bundesfinanzhof hat sich, ohne dass hierzu tatsächlich eine Notwendigkeit bestand, kritisch gegen diese Interpretation gewandt und die Auslegung durch das Bundesfinanzministerium als angeblich unvereinbar mit der EU-Rechtsprechung beurteilt?, so eine Stellungnahme des Verbands. Er fordert, das BMF-Schreiben zumindest so lange fortzuführen, bis die EU die Umsatzsteuerrichtlinien neu festlegt. Dieses erarbeitet zurzeit eine neue Fassung der Regelung. (aks)

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