Bundestag: Anleger haben Anspruch auf Beratungsprotokoll

Der Bundestag hat in seiner aktuellen Sitzung für einen besseren Schutz der Anleger gestimmt. Zur Abstimmung stand das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen. Dies umfasst unter anderem auch die Festlegung, dass Anleger Anspruch auf ein Protokoll über das Beratungsgespräch haben. Das heißt, wer falsch beraten wurde, kann damit in Zukunft seine Ansprüche vor Gericht leichter geltend machen.

Im Einzelnen bedeutet das, dass der Finanzberater bei Gesprächen mit den Kunden Anlass und Dauer der Beratung, eine Einschätzung der persönlichen Situation und der individuellen Anliegen des Kunden sowie die Empfehlungen, die am Ende ausgesprochen werden, aufzeichnen muss. Zudem muss das Beratungsprotokoll dem Kunden noch vor Abschluss eines Vertrags unterschrieben ausgehändigt werden.

Damit werden die Anleger gestärkt, ihre Beweisführung vor Gericht wird erleichtert. Bisher konnten Kunden kaum nachweisen, falsch beraten worden zu sein. (ks)

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