BVK kritisiert Möllering-Aussagen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat die Aussagen von Dr. Jürgen Möllering, Leiter des Bereichs Recht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), im Interview mit Cash. (aktuelle Ausgabe, 03/2009) kritisiert. Man nehme mit Unverständnis und Verwunderung wahr, dass Möllering Vermittlerregister und -richtlinie ablehne, so die Mitteilung.

Mit dem Vermittlerrecht sei eine inzwischen bewährte Rechtsinstitution geschaffen, nach der die Vermittlung von Versicherungen nur aufgrund einer IHK-Sachkundeprüfung, einer ausreichenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie weiterer Voraussetzungen ausgeübt werden dürfe, so der BVK.

?Damit wurde erreicht, dass über 200.000 nebenberufliche Versicherungsvertreter ohne jegliche Eignung sich nicht mehr auf eine zweifelhafte Gewerbefreiheit berufen können, was nicht selten zu Schäden bei Kunden führte?, sagt BVK-Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich. ?Das Vermittlerrecht und die zentrale Registrierung der Vermittler im Vermittlerregister dienen dem Verbraucherschutz. Daher sind die Äußerungen des DIHK gerade in diesen Zeiten, in denen der Ressource Vertrauen und ihrer Wirkung auf die Finanzdienstleistungen höchste Priorität eingeräumt wird, sehr irritierend.?

Möllering hatte in dem Cash.-Interview die DIHK-Ansicht vertreten, dass der Nutzen der Vermittlerregistrierung die darin liegende Beschränkung des Berufszugangs nicht rechtfertige. ?Das ist wie bei vielen anderen Berufszugangsbeschränkungen auch: Man sagt Verbraucherschutz und meint den Schutz vor Wettbewerb?, so Möllering. Dennoch sei es gut, dass der Kunde aus dem Eintrag eines Versicherungsvermittlers oder Beraters im Register erkennen könne, in welcher Funktion dieser tätig sei und dass dieser eine Haftpflichtversicherung habe. (mo)

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