Debeka-Klage: Rotes Licht für Ampelcheck Geldanlage

Die Debeka-Versicherung hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg erwirkt. Danach sei es der Einrichtung künftig untersagt, „falsche und irreführende Aussagen zur Qualität von Lebens- und Rentenversicherungsprodukten und ihrer Eignung für die Altersvorsorge zu verbreiten“, teilt der Koblenzer Versicherer mit.

Konkret geht es um den „Ampelcheck Geldanlage“, mit dem die Verbraucherschützer die Eignung von Vorsorgelösungen für Endanleger vergleichen und kategorisieren. 16 Produktgruppen werden dabei nach den Kriterien Sicherheit, Rendite, Liquidität und Transparenz analysiert. In der Finanzdienstleistungsbranche ist der Ratgeber umstritten, im Juli empörte sich bereits der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung – unter anderem darüber, dass die Verbraucherschutzampel für die staatlich geförderte Rürup-Rente rot zeigt (cash-online berichtete hier).

Damit ist nach Darstellung der Debeka mit dem jetzigen Beschluss der Berliner Richter erstmal Schluss. Die Verbraucherzentrale Hamburg dürfe, so der Versicherer, nicht länger behaupten, dass Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sowie Rürup-Basis-Renten für die Altersvorsorge ungeeignet seien.

Zudem werde ihr die Behauptung untersagt, diese Verträge böten eine geringere Sicherheit als etwa Aktienfonds, Zertifikate, Immobilien, Antiquitäten oder Briefmarken. Sowohl im Hinblick auf die Sicherheit als auch auf die Rendite solcher Verträge dürften die genannten Verträge nicht mit „Achtung – Gefahr!“ beziehungsweise „Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden“ beschrieben werden, wie es im Rahmen des Ampelchecks der Fall ist.

Verbraucherschützer gehen in Berufung

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Vertrieb der 4,90 Euro teuren Broschüre aufgrund des Urteils vorübergehend eingestellt. Geschäftsführer Dr. Günter Hörmann kündigte gegenüber cash-online allerdings an, in Berufung zu gehen. Die Entscheidung der Richter werde derzeit noch eingehend geprüft, man sei aber optimistisch, sich in der nächsten Instanz durchzusetzen, so Hörmann weiter.

Reaktionen der Branchen-Verbände

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt die Entscheidung der einstweiligen Verfügung: „Wir benötigen eine differenzierte und keine naive Ampel-Sicht auf die Thematik, die auf unzulässige Art vereinfacht“, sagte Frank Rottenbacher, AfW-Vorstand. Aus Sicht des AfW sei mit dem Ratgeber das Ziel verfehlt worden, das Wissen über Finanzdienstleistungsprodukte in der Bevölkerung zu vergrößern. Wenn die Hamburger Verbraucherschutzzentrale schreibe, dass man auf einen Blick erkennen könne, ob die Geldanlage zum einzelnen Verbraucher passe oder nicht, dann sei das an Naivität kaum zu überbieten, kritisiert Rottenbacher.

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) befürwortet die Entscheidung. „Mit dieser Entscheidung wird die Verbraucherzentrale in ihre Schranken gewiesen. Ihre Aufgabe ist der Schutz des Verbrauchers und nicht dessen Verunsicherung durch pauschale und unrichtige Behauptungen, die mehr ideologisch als sachlich begründet sind“, sagte Michael H. Heinz, Präsident des BVK (hb/ks)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments