EdW hebt Sonderbeitragsbescheide auf

Die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) hat die Sonderbeitragsbescheide gegen ihre Mitgliedsunternehmen aufgehoben und die bereits gezahlten Sonderbeiträge zurückerstattet. Sämtliche Widerspruchs- und Klageverfahren gegen die Sonderbeiträge haben sich mit der aktuellen Entscheidung der EdW somit erledigt. Das teilt der Berliner AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung mit. Die EdW war für eine Stellungnahme bislang nicht erreichbar.

Damit sei die langwierige Ungewissheit der EdW-Zwangsmitglieder, in welcher Höhe sie zu Sonderbeiträgen zur Regulierung des von ihnen nicht zu verantwortenden Falls Phoenix herangezogen werden sollen, vorerst beendet, so der AfW weiter. Der zur Entschädigung der geprellten Anleger erforderliche Betrag werde vorerst über einen Kredit der Bundesrepublik an die EdW gedeckt.

Hintergrund: Die Firma Phoenix Kapitaldienst hatte Anleger durch ein Schneeballsystem jahrelang mit Scheinangeboten und falschen Renditeversprechungen geprellt. Nachdem der Betrug aufflog, eröffnete die BaFin im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren und stellte wenig später den Entschädigungsfall fest. Damit geriet die EdW in die Pflicht, die geprellten Phoenix-Kunden mit jeweils bis zu 20.000 Euro zu entschädigen.

Die Entschädigungseinrichtung finanziert sich über die Beiträge der ihr im Rahmen einer obligatorischen Mitgliedschaft angeschlossenen Finanzdienstleister. Die Unternehmen weigerten sich jedoch überwiegend, die Sonderzahlungen zur Entschädigung der Phoenix-Anleger zu leisten. (hb)

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