Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli 2009

Zum 1. Juli 2009 ändern sich einige Gesetze, darunter das zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Darüber hinaus steigen die gesetzlichen Renten und die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden gesenkt.

Die Bundesregierung verbessert die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Das heißt der Schutz für Spareinlagen wird erhöht. Die gesetzliche Mindestabdeckung für Einlagen steigt ab dem 30. Juni 2009 auf 50.000 Euro und ab dem 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro. Bisher konnten Bankkunden privater Kreditinstitute maximal Entschädigungsansprüche von 20.000 Euro geltend machen. Das Gesetz verkürzt zudem die Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Tage und schafft die Verlustbeteiligung des Einlegers in Höhe von zehn Prozent ab.

Daneben erfolgt eine Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli. Für das westdeutsche Bundesgebiet steigen sie um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent. Die Rentenanpassung ist eine Folge der Steigerung der anpassungsrelevanten Löhne, die im letzten Jahr im Westen um rund 2,1 Prozent und im Osten um rund 3,1 Prozent gestiegen sind.

Eine weitere Änderung ist die Senkung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,6 Prozentpunkte. Der allgemeine Beitragssatz beträgt dann 14,0 Prozent. Aus Sicht des Versicherten, der zusätzlich 0,9 Prozentpunkte zahlen muss, liegt der Beitragssatz ab Juli statt bei 15,5 bei 14,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. (ks)

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