LG Frankfurt stärkt I Makler den Rücken

Der Berliner Immobilienverband Deutschland (IVD) ist mit seiner Klage gegen den Bad Sodener Vertrieb I Makler vor dem Landgericht Frankfurt gescheitert. Der IVD-Landesverband Nord hatte mit dem Ziel geklagt, dem auf Honorarbasis vermitteltenden Unternehmen die Geschäftstätigkeit untersagen zu lassen.

Wer statt prozentualer Courtagen einen Festpreis für die Vermittlung von Immobilien erhebe, dürfe sich nicht als „Makler“ bezeichnen, so die Ansicht des IVD. Nach Darstellung von I Makler sahen die Richter das anders. Sie seien nicht der Meinung gewesen, das traditionelle Modell des Provisionsmakler müsse zu einer gesetzlich schutzwürdigen Gattung erklärt werden. Die offizielle Begründung des Urteils liegt noch nicht vor (Az.: 2-6 O 554/08). (hb)

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