Phoenix: EdW-Klage gegen Wirtschaftsprüfer gescheitert

Die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (E&Y) haften im Entschädigungsfall der Pleitefirma Phoenix Kapitaldienst nicht. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhändler (EdW) ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit ihrer Revisionsklage gegen E&Y gescheitert.

Die Wirtschaftsprüfer müssen nach dem Urteil keine Konsequenzen eventueller Fehler fürchten, die bei der Sonderprüfung des Frankfurter Vermögensverwalters in 2002 unterlaufen sind. Der dritte Zivilsenat argumentierte, Wirtschaftsprüfern drohten bei einem Schuldspruch unabsehbare Haftungsrisiken in ähnlichen Fällen.

Die Wirtschaftsprüfer übersahen bei Phoenix ein fiktives Konto und Luftbuchungen in großem Stil. Die EdW macht E&Y deshalb dafür verantwortlich, dass der Anlageskandal erst so spät aufgeflogen ist. Aufgrund der Fehler der Prüfer sei der Schaden um einen dreistelligen Millionenbetrag gestiegen.

Die Entschädigungseinrichtung war mit ihrer Klage zuvor bereits vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Auch der BGH sprach der EdW das Klagerecht ab, weil die Finanzaufsicht BaFin und nicht die EdW Auftraggeber der Prüfung gewesen war. Die BaFin hafte weder gegenüber den Anlegern noch gegenüber der EdW. Deshalb ergäben sich auch keine Ansprüche gegen Wirtschaftsprüfer, die im Auftrag der BaFin tätig sind, so die Richter.

Hintergrund: Phoenix hat Investoren jahrelang mit Scheinangeboten und falschen Renditeversprechungen geprellt. Nachdem der Betrug aufflog, eröffnete die BaFin im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren und stellte wenig später den Entschädigungsfall fest. Damit geriet die EdW in die Pflicht, die etwa 27.000 geprellten Phoenix-Kunden mit jeweils bis zu 20.000 Euro zu entschädigen. (hb)

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