Phoenix-Kapitaldienst: Rechnungshof rügt Finanzaufsicht

Der Bundesrechnungshof hat der Finanzaufsicht BaFin im Anlagebetrugsfall um den insolventen Frankfurter Optionshändler Phoenix-Kapitaldienst eine Rüge erteilt.

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, ist der Grund das missglückte Schadensersatzverfahren der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhändler (EdW) gegen die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (E&Y). Das gehe aus dem Prüfungsbericht des Rechnungshofes hervor.

E&Y führte im Jahr 2002 eine Sonderprüfung bei Phoenix im Auftrag der BaFin durch und übersah dabei ein fiktives Konto und Luftbuchungen in großem Stil. Die EdW vertritt die Ansicht, dass die Skandalfirma schon im Mai 2003 hätte geschlossen werden können, wenn die Prüfer genauer hingeschaut hätten. Die Richter entschieden allerdings, dass die EdW nicht klageberechtigt sei, da die BaFin Auftraggeberin der Prüfung gewesen ist.

Hintergrund: Phoenix hatte Anleger durch ein Schneeballsystem jahrelang mit Scheinangeboten und falschen Renditeversprechungen geprellt. Über 500 Millionen Euro wurden in dubiose Options- und Termingeschäfte, sogenannte Managed Accounts angelegt.

Nachdem der Betrug aufflog, eröffnete die BaFin im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren und stellte wenig später den Entschädigungsfall fest. (hb)

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