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Mittwoch, 23. Dezember 2009

Phoenix-Urteile: EdW prüft Berufung

„Berliner Gericht macht Phoenix-Anlegern Weihnachtsgeschenk“, ließ die Jenaer Kanzlei PWB Rechtsanwälte gestern verlauten. Erstmals sei die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhändler, kurz EdW, zu vollständigen Zahlungen verurteilt worden. Die geprellten Investoren sollten sich allerdings nicht zu früh freuen – ein zeitnahes Ende des Rechtsstreits ist unwahrscheinlich.

Justizia-127x150 in Phoenix-Urteile: EdW prüft BerufungDenn beide Urteile sind nicht rechtskräftig und die EdW prüft, Berufung einzulegen, wie ihr Sprecher Ingo Möser gegenüber cash-online erklärte. Voraussichtlich im Januar solle die Entscheidung fallen, grundsätzlich messe man den Urteilen keine große Bedeutung bei, so Möser weiter.

Das EdW-Dilemma…

Zuvor hatte die Kanzlei PWB mitgeteilt, die EdW sei durch das zuständige Berliner Zivilgericht erstmals zur vollständigen Zahlung der gesetzlichen Entschädigung an klagende Phoenix-Anleger verurteilt worden.

Bislang wendet die Einrichtung eine Teilentschädigungspraxis an. Nach jahrelangem Hin und Her wurde erst im vergangenen Jahr damit begonnen, überhaupt zu zahlen. Das Problem: Über die Gelder aus der Insolvenzmasse ist ein Moratorium verhängt, nachdem das Planverfahren von einem Großgläubiger torpediert wurde, der die Aussonderung seiner Einlage verlangte.

Aus eigenen Mitteln kann die EdW die Entschädigungssumme nicht aufbringen. Die Einrichtung finanziert sich über Mitgliedsbeiträge der angeschlossenen Wertpapierhändler. Da die EdW-Mitgliedschaft obligatorisch ist, und die Unternehmen der Branche keine Mitschuld am Phoenix-Skandal tragen, ist die Bereitschaft gering, dafür zu zahlen. Viele Unternehmen wehren sich mit verfassungsrechtlich begründeten Klagen gegen die Sonderzahlungen.

Mittel im Entschädigungsfonds reichen nicht aus…

Da sowohl im Insolvenz- als auch im Verfahren um die EdW-Sonderbeiträge kein Ende in Sicht ist, lenkte Ende 2008 der Bund ein und sprang schlussendlich doch mit einem 128-Millionen-Euro-Kredit in die Bresche. Dagegen hatte es vorher lange Widerstände gegeben.

Insgesamt beläuft sich die Summe, mit der die etwa 30.000 geprellten Anleger entschädigt werden sollen, auf rund 200 Millionen Euro – in etwa der Betrag, der durch die Insolvenzmasse bereitstünde. Per November 2009 hat die EdW laut eigenen Angaben allerdings erst 8.400 Anlegern eine Teilentschädigung zugesagt; insgesamt sollen rund 37 Millionen Euro geflossen sein.

…Insolvenzmasse wegen ungeklärter Aussonderungen eingefroren

„Das kann sich nun zugunsten der Anleger ändern, denn nach Auffassung des Gerichtes muss die EdW nun auch den bislang zurückgehaltenen Rest zahlen”, sagt PWB-Rechtsanwalt Matthias Kilian. „Zurückgehaltener Rest“ bezieht sich dabei auf die Gelder aus der Insolvenzmasse. Diese Posten will die EdW zurückhalten, bis geklärt ist, ob Aussonderungsrechte einzelner Gläubiger bestehen.

Hintergrund: Phoenix hatte Anleger durch ein Schneeballsystem jahrelang mit Scheinangeboten und falschen Renditeversprechungen geprellt. Über 500 Millionen Euro wurden in dubiosen Options- und Termingeschäften, sogenannten Managed Accounts angelegt. Nachdem der Betrug aufflog, eröffnete die BaFin im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren und stellte wenig später den Entschädigungsfall fest. (hb)

Foto: Shutterstock

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1 Kommentar

  1. Aussage EdW ist mir gegenüber 2x schiftlich v.EdW auch erfolgt. Ist unwahr! habe aus rechtlichen Bedingungen keine Auss. Ansprüche zustellen und keine gestellt.= Betrug

    Kommentar von Dr.Ulrich Staaks — 9. März 2010 @ 21:44

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